Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)


§ 1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1. Für den Geschäftsverkehr mit wasu-clean gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezusnahme für den gesamtne gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit wasu-clean verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

§ 2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden

2.1. Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von wasu-clean aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für wasu-clean abzuschliessen.

§ 3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen

3.1. Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von wasu-clean elektronisch erfasst, so dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Online-Shop überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Online-Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend wasu-clean mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
3.2. Die von wasu-clean angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von wasu-clean ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen wasu-clean in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. wasu-clean haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine Vertragsverletzung von wasu-clean zurückzuführen ist.
3.3. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen wasu-clean zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
3.4. wasu-clean wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.

§ 4. Angebote und Preise

4.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
4.2. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von wasu-clean verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkte enthalten. Die Portokonditionen sind in den “Transportkonditionen” definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
4.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch wasu-clean berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für wasu-clean, nachdem der Kunde bei wasu-clean Produkte bestellt hat, berechtigt dies wasu-clean, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.

§ 5. Abnahme und Prüfung (DOA)

5.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.
5.2. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.
5.3. Mängel nach Ziff. 5.1 und 5.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nciht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.
5.4. Im Gewährleistungsfall ist wasu-clean nach ihrer Wahl berechtigt: – gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Eratz zu liefern, – den Kaufpreis zurückzuerstatten – oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

§ 6. Übergabe von Nutzen und Gefahr

6.1. Mit dem Versand der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

§ 7. Zahlungskonditionen

7.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von wasu-clean 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegeben Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. wasu-clean kann einen Verzugszin in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
7.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist wasu-clean ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von wasu-clean angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt. bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist wasu-clean berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
7.4. Alle Forderungen von wasu-clean, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsdedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von wasu-clean nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von wasu-clean an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, wasu-clean zu benachrichtigen wenn Liquidiätsengpässe absehbar sind.
7.5. Auf Verlangen von wasu-clean tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von wasu-clean gelieferten Produkte zahlungshalber an wasu-clean ab (Art. 164ff. OR).
7.6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von Zahlungspflicht. wasu-clean behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

§ 8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die von wasu-clean gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von wasu-clean, bis wasu-clean den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. wasu-clean ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen wasu-cleans umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von wasu-clean gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

§ 9. Rücksendung von Produkten

9.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von wasu-clean und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler/-Mängelbeschreibung sowie einer RMA-Nummer zu erfolgen. Für C-Produkte (Beschaffungsprodukte) und Sales Out Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
9.2. wasu-clean behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
9.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von wasu-clean veranlasst werden, wir dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. wasu-clean behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§ 10. Haftung

11.1. wasu-clean haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von wasu-clean oder den von wasu-clean beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
1.2. Jede weitergehende Haftung von wasu-clean, deren Hilfspersonen und der von wasu-clean beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersattz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktonsausfall, Nutzungs- oder Datenverlsut, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
11.3. wasu-clean verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom hersteller/Lieferanten anerkannte haftungsansprüche abzutreten.

§ 11. Patente und andere Schutzrechte

11.1. Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber-, oder anderen gewerblichen Schutzrechts durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde wasu-clean schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. wasu-clean wird diese Hinweise umgehend in an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet wasu-clean gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

§ 12. Vertraulichkeit

12.1. Der Kunde verpflichtet sich, die wasu-clean Preisliste sowie weitere vertraulichen Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit wasu-clean zu verwenden.

§ 13. Herstellerreporting, Datenschutz

16.1. Der Kunde anerkennt, dass wasu-clean im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
16.2. Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde wasu-clean sein Einverständnis, dass wasu-clean zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.

§ 14. Gebrauch des wasu-clean Online-Shops

14.1. Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von wasu-clean weitergeben und nur, wenn er die von wasu-clean festgelegten Nutzungsvorschriften einhält. 

§ 15. Übertragung

15.1. Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferung, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von wasu-clean übertragen werden.

§ 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichem Normen.
16.2. Der Gerichststand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Buchs SG.